Augenarzt Praxis Dr. Weiler

Vorsorgeempfehlung

Der Gesetzgeber sieht im Bereich der Augenheilkunde bei Mitgliedern von gesetzlichen Krankenversicherungen keinerlei Untersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen vor. Jede Art von Vorsorgeuntersuchung liegt somit im Verantwortungsbereich eines jeden Einzelnen, muss von ihm veranlasst und auch bezahlt werden. Die Bezahlung ist durch die amtliche Gebührenordnung (GOÄ) geregelt.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl sinnvoller Untersuchungen.